Als Paar getrennt - Eltern für immer
Gemeinsame Obsorge nach §95-1a

Kinder entwickeln sich im „Zwischenraum“ von Mutter und Vater.
Den meisten Eltern fällt die Aufrechterhaltung einer wertschätzenden Atmosphäre nach einer Trennung besonders schwer. Was die getrennten Eltern verbindet, ist die Liebe zu ihren Kindern.

Seit Februar 2013 bringt eine Gesetzesänderung große Veränderung im Obsorgerecht, die die Beziehung der Eltern zu ihrem Kind/Kindern neu ausrichtet. Im Zentrum steht das Kind, und damit das Kindeswohl, denn das Gericht darf nun eine gemeinsame Obsorge verhängen, um die Kooperation zwischen den Elternteilen zu bestärken. Da gemeinsame Obsorge in Californien, wo ich von 1975 bis 1993 lebte und als Psychotherapeutin arbeitete, bereits seit 1979 gesetzlich geregelt ist, konnte ich langjährige Erfahrung in der Begleitung getrennter Eltern sammeln. Auch privat lebte ich das gemeinsame Obsorgemodell mit meinen Exmann und meinen 1976 und 1981 geborenen Kindern insgesamt 14 Jahre lang. Seit 1989 lebe ich in einer liebevollen Patchworkfamilie, eine Erfahrung, die mir in der Betreuung von Paaren nach einer Trennung sehr behilflich, viel Glaubwürdigkeit verschafft und, so glaube ich, maßgeblich zu meinem Erfolg auf diesem Bereich beiträgt.

Gesetzlich geregelte gemeinsame Obsorge bringt mehr Rechte und Pflichten, aber auch Chancen für Eltern und vor allem für die Kinder. Mir liegt besonders daran, dass dieser Prozess ohne gegenseitige Verletzung bewältigt werden kann und eine respektvolle Gesprächs- und Begegnungskultur erhalten bleibt. Viele Langzeitstudien belegen, dass Kinder Trennungen am besten bewältigen, wenn ihnen die Liebe beider Elternteile ungetrübt und ungeteilt erhalten bleibt und wenn es den Eltern gelingt, eine achtsame und wertschätzende Haltung zueinander zu bewahren. Gerade dies ist eine der größten Herausforderungen, da vielen Trennungen Verletzungen zugrunde liegen. Professionelle Begleitung und Beratung ist hier besonders hilfreich und gerichtlich vorgeschrieben.

Gerne erstelle ich eine Bestätigung nach §95 Abs1a AußStrG, dass Sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder beraten ließen.

Qualifizierung
2013: Dekret von der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (bmwfj) eingerichteten Expert/innenkommission über meine Eignung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

www.kinderrechte.gv.at/beratung/details/333/1996/dr-claudia-luciak-donsberger

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